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   OLG Bamberg, 19.08.2019 - 2 WF 183/19   

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https://dejure.org/2019,26581
OLG Bamberg, 19.08.2019 - 2 WF 183/19 (https://dejure.org/2019,26581)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19.08.2019 - 2 WF 183/19 (https://dejure.org/2019,26581)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19. August 2019 - 2 WF 183/19 (https://dejure.org/2019,26581)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 120a, § 329 Abs. 2 S. 2; FamFG § 15 Abs. 2, § 76 Abs. 1, § 113 Abs. 1
    Bekanntgabe fristgebundener Aufforderungen im Rahmen des VKH-Überprüfungsverfahrens

  • rewis.io

    Bekanntgabe fristgebundener Aufforderungen im Rahmen des VKH-Überprüfungsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bekanntgabe fristgebundener Aufforderungen im Rahmen des VKH-Überprüfungsverfahrens

  • rechtsportal.de

    RPflG § 11 Abs. 1
    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 1878
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.12.2015 - XII ZB 283/15

    Betreuungsgerichtliche Genehmigung einer Grundstücksveräußerung: Beschwerde des

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.08.2019 - 2 WF 183/19
    Eine förmliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post gem. § 15 Abs. 2 Satz 1 2. Altern. FamFG bedarf entsprechend den Vorgaben in § 184 Abs. 2 Satz 4 ZPO eines ordnungsgemäßen Aktenvermerks darüber, zu welcher Zeit und unter welcher Anschrift das Schriftstück zur Post gegeben wurde, wobei dieser Vermerk vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle unterschrieben werden muss (BGH FamRZ 2016, 296 ).

    Dies bedarf entsprechend den Vorgaben in § 184 Abs. 2 Satz 4 ZPO eines ordnungsgemäßen Aktenvermerks darüber, zu welcher Zeit und unter welcher Anschrift das Schriftstück zur Post gegeben wurde, wobei dieser Vermerk vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle unterschrieben werden muss (BGH FamRZ 2016, 296 ).

  • OLG Stuttgart, 14.03.2018 - 8 WF 28/18

    Verfahrenskostenhilfe-Nachprüfungsverfahren: Erforderlichkeit der förmlichen

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.08.2019 - 2 WF 183/19
    Die fristgebundene Aufforderung zur Erklärung über eine Veränderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gem. § 120 a Abs. 1 Satz 3 ZPO bedarf in Familienstreitsachen gem. §§ 113 Abs. 1 FamFG , 329 Abs. 2 Satz 2 ZPO der Zustellung (OLG Stuttgart FamRZ 2018, 1340 ; FamRZ 2018, 1013 ; OLG Karlsruhe FamRZ 2018, 1341 m. w. N.).
  • BGH, 21.03.2018 - IV ZR 196/17

    Zuständigkeit des Gerichts für eine Restitutionsklage gegen ein Urteil;

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.08.2019 - 2 WF 183/19
    Die fristgebundene Aufforderung zur Erklärung über eine Veränderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gem. § 120 a Abs. 1 Satz 3 ZPO bedarf in Familienstreitsachen gem. §§ 113 Abs. 1 FamFG , 329 Abs. 2 Satz 2 ZPO der Zustellung (OLG Stuttgart FamRZ 2018, 1340 ; FamRZ 2018, 1013 ; OLG Karlsruhe FamRZ 2018, 1341 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 26.06.2020 - 18 UF 32/20

    Familienverfahren: Heilung der Bekanntgabe eines Beschlusses bei nicht

    Ein darüber hinaus gehender Wille des Gerichts zur förmlichen Bekanntgabe ist nicht erforderlich (entgegen OLG Bamberg, Beschluss vom 19. August 2019 - 2 WF 183/19, FamRZ 2019, 1878).(Rn.25).

    Das Oberlandesgericht Bamberg (Beschluss vom 19.08.2019 - 2 WF 183/19, FamRZ 2019, 1878, juris Rn. 9) vertritt unter sinngemäßer Übertragung der Rechtsprechung zur Heilung einer Zustellung die Auffassung, dass die Heilung einer förmlichen Bekanntgabe unter entsprechender Anwendung des § 189 ZPO jedenfalls nur dann in Betracht komme, wenn zumindest ein Wille zur förmlichen Bekanntgabe vorhanden gewesen sei, nicht also, wenn ausdrücklich die formlose Hinausgabe verfügt wurde.

    Einen darüber hinaus gehenden Willen zur förmlichen Bekanntgabe hält der Senat (entgegen OLG Bamberg vom 19.08.2019 - 2 WF 183/19, FamRZ 2019, 1878, juris Rn. 9; nicht ganz eindeutig OLG München vom 20.02.2012 - 31 Wx 565/11, FamRZ 2012, 1405, juris Rn. 15) unter Berücksichtigung des Zwecks der Zustellungs- und Bekanntgabevorschriften sowie der schutzwürdigen Interessen des Bekanntgabeadressaten nicht für erforderlich.

  • OLG Hamm, 14.02.2023 - 4 WF 174/22

    Voraussetzungen der Änderung der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe wegen

    Dies erfordert, dass die nach § 120a Abs. 1 S. 3 ZPO vorgesehene fristgebundene gerichtliche Aufforderung zur Mitwirkung im Nachprüfungsverfahren dem Beteiligten gemäß § 329 Abs. 2 Satz 2 ZPO bzw. § 15 Abs. 2 FamFG förmlich zuzustellen bzw. bekanntzugeben ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.11.2021 - 4 WF 149/21, juris Rn. 9; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.06.2021 - 18 WF 14/21, FamRZ 2021, 1722 Rn. 10; OLG Bamberg, Beschluss vom 19.08.2019 - 2 WF 183/19, FamRZ 2019, 1878 Rn. 5; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.04.2019 - 5 WF 176/18, FamRZ 2019, 1444 Rn. 19; Zöller/Schultzky, ZPO, 34. Auflage 2022, § 120a Rn. 16 m.w.N.; BeckOK ZPO/Reichling, 47. Ed. 1.12.2022, ZPO § 120a Rn. 27; Musielak/Voit/Fischer, 19. Aufl. 2022, ZPO § 120a Rn. 5).
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